AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Angebote 

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw./-Vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen Schadenersatzpflichtig. 

 

2. Vorkenntnis 

Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. 

 

3. Entstehen des Provisionsanspruches bei Verkaufsangeboten

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.

 

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden. 

 

4. Folgegeschäft 

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. 

 

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs 

Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig. 

 

6. Provisionssätze 

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind an Maklercourtage zu zahlen. 

 

7. Kauf 

Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum vom Käufer 5,95 %, inkl. gesetzl. MwSt. von derzeit 19%,berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis.

 

8. Erbbaurecht 

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber  5,95 % inkl. der gesetzl. MwSt. von derzeit 19%

 

9. An- und Vorkaufsrecht 

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1% zuzügl. der gesetzl. MwSt.

 

10. Vermietung von Wohnraum 

Bei, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Suchaufträgen (in Textform), von Mietinteressenten für die Vermittlung, von eigens für sie gesuchtem Wohnraum (keine Bestandsobjekte!), 2,38 Netto Monatsmieten inkl. gesetzlicher MwSt., zahlbar mit Unterschrift des Vertrages.

 

11. Vermietung von Gewerberaum

Bei Gewerbemietverträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren, 3,33 Netto Monatsmieten, ab einer Laufzeit von 5 Jahren, 3,57 Netto Monatsmieten, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt. vom Mieter, zahlbar mit Unterschrift des Vertrages.

 

12. Sonstige Zahlungen 

Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 10% zuzügl. der gesetzl. MwSt., vom Vermieter/Pächter. 

 

13. Vertragsverhandlungen und -Abschluss 

Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. 

 

14. Beendigung des Auftrages 

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. 

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. 

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand  

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main